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 Betreff des Beitrags: Schüselgröße
BeitragVerfasst: Di 7. Aug 2001, 20:05 
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Junior Member

Registriert: Mo 14. Aug 2000, 22:00
Beiträge: 55
Hi!

Ab welcher Größe muß man eigentlich ne Schüssel anmelden?

Danke schon mal....


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BeitragVerfasst: Di 7. Aug 2001, 20:13 
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Moderator

Registriert: Fr 2. Jun 2000, 22:00
Beiträge: 1933
Wie meinst Du das anmelden?
Beim Vermieter oder bei der Aufsichtsbehörden?
Generell müssen nur Sendeantennen gemeldet und abgenommen sein.
Empfangsantennen brauchen keine Zulasung! Bild

... Pumuckel Bild


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BeitragVerfasst: Mi 8. Aug 2001, 07:19 
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Junior Member

Registriert: Mo 14. Aug 2000, 22:00
Beiträge: 55
Also kann ich ne 4 m Antenne einfach so in den Garten stellen, wenns mein Garten ist? Oder ich schraub die einfach ans Balkongeländer.....


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BeitragVerfasst: Mi 8. Aug 2001, 08:48 
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Moderator

Registriert: Fr 2. Jun 2000, 22:00
Beiträge: 1933
Selbst wenn eine solche Größe als "Bauwerk" ausgelegt würde, wäre bei dem Grenzabstand von 3m zum Nachbarn alles im rechtlichen Rahmen (meiner Meinung nach!!). Bild

... Pumuckel Bild


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BeitragVerfasst: Mi 8. Aug 2001, 14:53 
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Preis Fuchs

Registriert: Mi 22. Nov 2000, 23:00
Beiträge: 374
Einen Baustatischen Nachweis brauchst du ab einer Antennenmastlänge von über 6m
bzw wenn das Biegemoment größer als 1650 Nm ist.

Wollte ich nur am Rande erwähnen Bild

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BeitragVerfasst: Do 9. Aug 2001, 07:44 
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Registriert: Mi 8. Nov 2000, 23:00
Beiträge: 525
Gab's da nicht mal was mit einer Sonderregelung in einigen Bundesländern? Ich glaube, ab 150 cm brauchte man dort eine Baugenehmigung. Das war vor 3-4 Jahren in der Infosat. Kann aber mittlerweile aufgehoben sein, muß ich mal nachlesen.


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BeitragVerfasst: Di 14. Aug 2001, 08:42 
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Beiträge: 251
Wohnort: Roter Sand
@Ketzer
Hatte gestern ein Gespräch mit Roche(das ist der,der auch antennen bis 10m Durchmesser liefert).Mann braucht in einigen Bundesländern eine Baugenehmigung ab einem bestimmten Durchmesser.
Cocky

Alles was an chüsseln grösser ist als 1,2m bedarf in NRW einer Baugenehmigung.

[Dieser Beitrag wurde von Cocky am 15. August 2001 um 12:06 Uhr editiert.]


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BeitragVerfasst: Mi 15. Aug 2001, 14:30 
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Beiträge: 67
Zitat:
Einen Baustatischen Nachweis brauchst du ab einer Antennenmastlänge von über 6m
bzw wenn das Biegemoment größer als 1650 Nm ist.


Gelten die 6 Meter ab Dachpfanne (also das was raus guckt) oder ist der komplette Mast gemeint?


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BeitragVerfasst: Do 16. Aug 2001, 20:21 
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Preis Fuchs

Registriert: Mi 22. Nov 2000, 23:00
Beiträge: 374
Ja , von der Dachhaut bis zum Ende des Mastes.

Aber Achtung : bei 6 m von der Dachhaut bis zum Top , muss die einspannlänge ( vom Fuss bis zur Dachhaut ) min. 1m da einspannlänge 1/6 der Gesammtlänge Bild


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[Dieser Beitrag wurde von Speedy10 am 16. August 2001 editiert.]

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BeitragVerfasst: Do 16. Aug 2001, 20:39 
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Junior Member

Registriert: So 17. Jun 2001, 22:00
Beiträge: 67
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma">Zitat:</font><HR><font face="Tahoma" size="2">
Aber Achtung : bei 6 m von der Dachhaut bis zum Top , muss die einspannlänge ( vom Fuss bis zur Dachhaut ) min. 1m da einspannlänge 1/6 der Gesammtlänge
</font>[/quote]

Danke.

Gilt immer die Regel 1/6 der Gesamtlänge, oder hängt die Zahl von der Gesamtlänge ab?
Kann man irgendwo im Netz weitere Infos darüber finden?

Ist mit Biegemoment die Windlast der Schüssel gemeint, oder irre ich mich da? Falls ich richtig liege, wie hoch ist der Wert ungefaehr bei einer 85er Schüssel.


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BeitragVerfasst: Do 16. Aug 2001, 20:54 
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Preis Fuchs

Registriert: Mi 22. Nov 2000, 23:00
Beiträge: 374
http://www.kathrein.de/include/faq/faq. ... =03&nr3=19

Normaler weise ein 85er Spiegel
300 N * abstand von der Dachhaut bis zur mitte des Spiegels
( bsp 1m )

= 300 NM Bild

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