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 Betreff des Beitrags: Sat-Schüssel u. Grundstücksgrenze???
BeitragVerfasst: Sa 17. Feb 2001, 14:59 
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Hi zusammen,

heute hab ich endlich den Masten für meine Sat-Schüssel setzen können. Nachdem die Hausmiteigentümer einverstanden waren, wurde vereinbart, daß die Schüssel im Garten montiert wird. Nachdem die Erdarbeiten abgeschlossen waren und der Mast an seinem Platz stand, kamen plötzlich zwei der im Nebenhaus wohnenden Nachbarn und verlangten den Abbau bzw. die Entfernung des Satellitenmasten, mit dem Hinweis, daß so ein Ding ja optisch eine Zumutung wäre und außerdem müßte man ja einen gesetzl. Grenzabstand zum Nachbargrundstück von 2,5 - 3,0m einhalten. Darauf würden sie bestehen...
( Ich habe den Masten ca. 50cm von der Grenze zum Nachbargrundstück auf mein Eigentum gesetzt. Soweit ich weiß, gilt der 3,0m Abstand doch nur für baurechtl. genemigungspflichtige Bauten, wie Garagen etc.)
Deashalb meine Frage: Ist jemandem bekannt, daß so eine Bestimmung existiert, oder weiß jemand, ob es dazu gerichtliche Entscheidungen gibt? Vielleicht hat jemand einen Link dazu?

Danke, Force

P.S: Es handelt sich übrigens um eine 85cm Schüssel. Da kann doch wohl niemand hilfsweise, falls die Sache mit dem Grenzabstand nichtig ist, die Entfernung aus optischen Grunden durchsetzen, oder?

[Dieser Beitrag wurde von ForceDeluxe am 17. Februar 2001 um 21:25 Uhr editiert.]

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BeitragVerfasst: So 18. Feb 2001, 11:18 
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Hi ForceDeluxe,

erstmal mein Beileid wegen den dümmlichen Nachbarn.
Leider mußt Du dich bei Bauten und Anpflanzungen im Abstand bis zu 3m von der Grundstücksgrenze mit den Nachbarn einigen. Bild
Vielleicht solltest Du ihnen einen Anschluß anbieten und mit Volksmusik- oder Rammelkanälen schmackhaft machen. Wenn man einmal vom SAT-Empfang "Blut geleckt" hat, stört eine Schüssel plötzlich überhaupt nicht mehr!

mfg
Sven


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BeitragVerfasst: So 18. Feb 2001, 12:25 
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Natürlich ist es besser sich mit den Nachbarn gütlich zu einigen. Allerdings wenn der Mast nicht gerade über 1,80m ist können sie
baurechtlich nichts sagen. Du könntest z.B. auf die Grundstücksgrenze einen 1,80m hohe Mauer ohne Baugenehmigung und
einverständnis der Nachbarn errichten, auch kannst du ein Garage direkt auf die Grundstücksgrenze bauen, diese muß aber dann
3m von Wohngebäude weg stehen und bestimmte Maße nicht überschreiten - ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Nicht Genehmigungspflichtige Bebauungen sind nur über die Beschattung vom Nachbarn angreifbar z.B. großer Kirschbaum...
Es gibt noch Satzungen der Gemeinden die Satschüsseln verbieten können, dies aber nur aus denkmalschutz Gründen und wenn
Kabelanschluß möglich ist.

cu oli

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BeitragVerfasst: So 18. Feb 2001, 14:22 
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Hallo oli,

der Witz ist, der Mast schaut genau 53cm aus der Erde und nicht 1,80m, da ich freie Sicht auf die Satelliten habe, hab ich lediglich ca 15cm Platz zwischen Grasnarbe und Unterkante Schüssel/LNB-Arm für den Rasenmäher lassen müssen. Paßt alles prima zusammen, da die Masthalterung auf der Rückseite der Schüssel(Gibertini) so eine tiefe Montage zuläßt.
Aber was ist mit einer Entfernung aus optischen Gründen?
Gruß, Force

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BeitragVerfasst: So 18. Feb 2001, 14:42 
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Null, du kannst dich ja auch nicht beschweren wenn dein Nachbar sein Haus Lila streicht grüne Dachziege hat und blaue Fenster einbaut. Ich habe einen 3,50m Mast mit 3 Schüsseln etwa 1m von der Grundstücksgrenze. Wenn sich deine Nachbarn beschweren, tun sie das aber ohne Rechtsgrundlage. Heißt aber nicht das du dich nicht mit deinen Nachbarn einigen mußt, so was kann ziemlich ausarten.

cu oli

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BeitragVerfasst: So 18. Feb 2001, 21:16 
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Hi oli,

bei dem lila Haus wär ich mir aber nicht sicher....

Auszug aus der Bauordnung/Raumgestaltungsordnung NRW:

(1) Bauliche Anlagen müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltend wirken.

(2) Bauliche Anlagen sind mit ihrer Umgebung derartig in Einklang zu bringen, dass sie das Straßenbild, Orts- oder Landschaftsbild oder deren beabsichtigte Gestaltung nicht stören. Auf Kultur- und Naturdenkmäler, auf erhaltenswerte Eigenheiten ihrer Umgebung, auf das historische Ortsbild und auf Landschaftsbestandteile, die das Landschaftsbild prägen, ist Rücksicht zu nehmen.

Gruß, Force

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BeitragVerfasst: Mo 19. Feb 2001, 09:14 
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Bin zwar kein Jurist, aber wenn blickdichte Zäune von 120 cm Höhe direkt auf der Grenze o.k. sind (lt. Nachbarschaftsgesetz, länderabhängig), warum dann keine Satschüssel?


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BeitragVerfasst: Mi 21. Feb 2001, 10:16 
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Beiträge: 26
Also ich denke mal das die bösen Nachbarn bei einem 53cm hohen Mast rechlich nichts einzuwenden haben, was manchen aber nicht davon abhält, denn sonnst dürfte mann ja auch keine Wäschespinne oder Gartenmöbel aufstellen oder seh ich das falsch


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BeitragVerfasst: Do 22. Feb 2001, 07:25 
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Hi Jungs,

wie gut, wenn man einen Juristen (Richter) als Bruder hat! War Skilaufen, steht mir aber jetzt wieder voll und ganz zur Verfügung. In NRW gilt lt. BauO vom 24.10.98- §6 Abstandsflächen, Ziffer 11, Absatz 1:

"Ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig...Parabolantennen und sonstige Antennenanlagen, jeweils bis zu 1,5m Höhe sowie Gebäude..."

(eig. Abstandsfläche= Abstand z. Nachbargrundstück)

Wichtig auch: §65 genehmigungsfreie Vorhaben

Überschrift: Masten, Antennen u. ähnl. Anlagen...

18. ... Parabolantennen mit Reflektorschalen bis zu einem Durchmesser von 1,20m u. bis zu einer Höhe von 10,0m, sonstige Antennenanlagen bis zu 10,0m Höhe.

In diesem Sinne: Fröhliches Schaffen...

Gruß, Force

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